Interpellation: AHV-Steuergeschenke gehören dem Bund

In meinem Vorstoss nehme ich Bezug auf einen Bericht der Luzerner Zeitung, wonach dem Kanton Luzern dank der 13. AHV-Rente 25 Millionen zufliessen. Ich will vom Bundesrat wissen: «Hält es der Bundesrat für richtig, dass der Grossteil der zusätzlichen Steuern bei den Kantonen und Gemeinden anfällt, obwohl die Last der 13. AHV-Rente beim Bund anfällt?»